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Landesfamilienpässe, Gutscheinkarten zu den Landesfamilienpässen, der Flyer „Informationen zum Landesfamilienpass“ sowie der Familien- und Sozialpass sind ab Donnerstag, 9. Januar 2020, beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau, Rathaus, Erdgeschoss, während folgender Öffnungszeiten erhältlich:
Mo. und Mi. 8 bis 16 Uhr, Di. 7 bis 13 Uhr, Do. 8 bis 18 Uhr und Fr. 8 bis 12 Uhr.

 

Landesfamilienpass und Gutscheinkarten für 2020

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Mit dabei sind unter anderem die vier großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen. Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für das Jahr 2020 ab Donnerstag, 9. Januar, kostenlos im Bürgerbüro beantragen.

Auch in diesem Jahr ist beim Landesfamilienpass wieder für jeden Geschmack etwas dabei. Damit möglichst viele Kinder von den Vergünstigungen profitieren, wurde der Landesfamilienpass den gewandelten Familienmodellen angepasst.

Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrennt lebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

- Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsbehinderung leben;
- Familien, die Hartz IV-Leistungen beziehen oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Als Nachweis sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde oder Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

Falls bereits ein Landesfamilienpass ausgestellt wurde, muss dieser bei der Abholung der neuen Gutscheinkarte zur Verlängerung vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Landesfamilienpass sowie eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen und Attraktionen gibt es hier

 

Familien- und Sozialpass neu aufgelegt - Erweiterung zur „Sozialregion Mittelbaden“

Nachdem der Gaggenauer Familien- und Sozialpass seit einigen Jahren gut angenommen wird, erfährt er ab diesem Jahr die Ergänzung zur „Sozialregion Mittelbaden“. Die mit dem Familienpass ausgegebenen Wertmarken können jetzt auch für Leistungen von verschiedenen öffentlichen Einrichtungen in Bühl und Rastatt genutzt werden. Der Kreis der Berechtigten lehnt sich an den Landesfamilienpass an und ermöglicht mit unterschiedlichen Vergünstigungen eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung. Er wurde zusätzlich im Jahr 2019 auf die Gaggenauer Familien ausgeweitet, in denen ein Elternteil von einer Schwerbehinderung mit bestimmten Merkzeichen betroffen ist. Im vergangenen Jahr wurden 54 Pässe neu ausgestellt und 121 Pässe verlängert.

Die auf den Gutscheinkarten enthaltenen Vergünstigungen sowie die Einrichtungen, bei denen Wertmarken eingelöst werden können, sind hier auf der städtischen Homepage aufgeführt. Dort sind auch die Voraussetzungen für den Erhalt des Familien- und Sozialpasses angegeben. Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass kann persönlich im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (Montag und Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Dienstag, 7 bis 13 Uhr, Donnerstag, 8 bis 18 Uhr, Freitag, 8 bis 12 Uhr) beantragt oder verlängert werden.

Die Voraussetzungen sind bei der Antragstellung oder Verlängerung durch Geburtsurkunde der Kinder, Kindergeldnachweis (bei volljährigen Kindern), Schwerbehindertenausweis, Leistungsbescheid der Wohngeldbehörde, Leistungsbescheid des Jobcenters oder Leistungsbescheid des Sozialamtes nachzuweisen. Bei einer Verlängerung wird um Vorlage des bisherigen Passes gebeten.

 

Rückfragen zum Gaggenauer Familien- und Sozialpass können an die Abteilung Gesellschaft und Familie, Jessica Pahl, Tel: 07225 962-508 oder gesellschaft-familie@gaggenau.de gerichtet werden.