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Im Bürgerbüro erhältlich: Landesfamilienpass, Gutscheinkarten sowie Familien- und Sozialpass.
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25.02.2021

Landesfamilienpässe, Gutscheinkarten zu den Landesfamilienpässen, der Flyer „Informationen zum Landesfamilienpass“ sowie der Familien- und Sozialpass sind ab sofort beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau im Rathaus während folgender Öffnungszeiten erhältlich: Montag und Mittwoch, 8 bis 16 Uhr, Dienstag, 7 bis 12 Uhr, Donnerstag, 8 bis 18 Uhr und Freitag, 8 bis 12 Uhr.

 

Landesfamilienpass und Gutscheinkarten für 2021
Der Landesfamilienpass mit seinem Gutscheinheft für 2021 kann ab sofort wieder von den berechtigten Familien und Alleinerziehenden abgeholt werden. In dem Gutscheinheft sind zahlreiche Vergünstigungen enthalten. Im vergangenen Jahr haben bis zu 120 Familien und Alleinerziehende aus Gaggenau dieses Angebot genutzt. Familien aus Gaggenau können den Pass mit seinem Gutscheinheft im Bürgerbüro beantragen und abholen.

Der Landesfamilienpass ist unabhängig vom Einkommen für Familien mit mindestens drei Kindern mit Kindergeldanspruch erhältlich, ebenso für Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind mit Behinderung (mind. 50 Prozent Erwerbsminderung) sowie für Alleinerziehende mit einem Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat und noch zuhause lebt. Den Landesfamilienpass und die Vergünstigungen bekommen ebenso Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Neben den Eltern können auch vier weitere Personen, zum Beispiel die Großeltern, in den Landesfamilienpass eingetragen werden und diesen so zusammen mit den Kindern nutzen. Bei Ausflügen können aber höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen. Weitere Informationen gibt es hier.

Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass es zu Einschränkungen bei einem Besuch der zahlreichen Kooperationspartnern kommen kann. Vor einem Besuch sollten sich Interessierte auf der Webseite des Anbieters informieren, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können derzeit auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.

 

Familien- und Sozialpass neu aufgelegt

Die neuen Gutscheinkarten für den Gaggenauer Familien- und Sozialpass sind ab sofort im Bürgerbüro erhältlich. Die mit dem Familienpass ausgegebenen Wertmarken können jetzt auch für Leistungen von verschiedenen öffentlichen Einrichtungen in Bühl und Rastatt genutzt werden. Der Kreis der Berechtigten lehnt sich an den Landesfamilienpass an und ermöglicht mit unterschiedlichen Vergünstigungen eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung. Er wurde zusätzlich im Jahr 2019 auf die Gaggenauer Familien ausgeweitet, in denen ein Elternteil von einer Schwerbehinderung mit bestimmten Merkzeichen betroffen ist.

Die auf den Gutscheinkarten enthaltenen Vergünstigungen sowie die Einrichtungen, bei denen Wertmarken eingelöst werden können, sind hier aufgeführt. Dort sind auch die Voraussetzungen für den Erhalt des Familien- und Sozialpasses angegeben.

Die Voraussetzungen sind bei der Antragstellung oder Verlängerung durch Geburtsurkunde der Kinder, Kindergeldnachweis (bei volljährigen Kindern), Schwerbehindertenausweis, Leistungsbescheid der Wohngeldbehörde, Leistungsbescheid des Jobcenters oder Leistungsbescheid des Sozialamtes nachzuweisen. Bei Verlängerung wird um Vorlage des bisherigen Passes gebeten.

Der Landesfamilien- sowie Gaggenauer Familien- und Sozialpass kann persönlich im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten beantragt oder verlängert werden.

Rückfragen zum Gaggenauer Familien- und Sozialpass können an die Abteilung Gesellschaft und Familie, Jessica Pahl, Tel: 07225 962-508 oder gesellschaft-familie@gaggenau.de gerichtet werden.