Vergnügungsstättenkonzept

Das Vergnügungsstättenkonzept ist ein städtebaulicher Rahmenplan, welcher räumliche Ziele bezüglich der Entwicklung von Vergnügungsstätten setzt. Für Gaggenau stehen dabei vor allem Spielhallen im Fokus.
Ein solches Konzept basiert auf dem Baugesetzbuch, kann von der Kommune erstellt werden und stellt eine Selbstbindung der Gemeinde dar.
Das Konzept ist nicht unmittelbar für Bürger oder Unternehmen rechtsverbindlich. Es wirkt indirekt, indem es vor allem auf dem Wege der Bebauungsplanung umgesetzt wird.

Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Gaggenau wurde im März 2011 als Satzung beschlossen. Erst danach trat das  Landesglücksspielgesetz des Landes Baden-Württemberg in Kraft.

Zum Verständnis der Leitlinien Vergnügungsstätten ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2010 der Stadt Gaggenau bedeutend. Sie können dieses unter: https://www.gaggenau.de/einzelhandels-und-zentrenkonzept.1625.htm aufrufen.