Abbruch von Gebäuden
Ihr Anliegen
Wenn Sie eine bauliche Anlage abbrechen möchten, ist dies verfahrensfrei, wenn auch die Errichtung verfahrensfrei ist. Ebenso ist der Abbruch von freistehenden Gebäuden verfahrensfrei, sofern der oberste Rohfußboden nicht höher als 7 m über dem Gelände liegt.
Der ...